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Autohaus Mayer  Friedrichstraße 98-100 79618 Rheinfelden (Baden)  Tel.: 0049 (0) 7623 705960
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0049 (0) 7623 3175
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Ein Unfall - was tun?
Unser Ratgeber für Sie - weil wir wollen, dass Sie mobil bleiben.

Die Renault Unfall Assistance hilft deutschlandweit - rund um die Uhr

Rufnummer der Renalt Unfall Assistance

01802 - 365 365*

*0,06 EUR/Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom !!!!!!!!!!!!!!





Wenn's passiert, sind wir da.

Auf Deutschlands Straßen passieren im Durchschnitt 10 Unfälle pro Minute. Die meisten der jährlich 4,8 Millionen Zusammenstöße sind zwar nur kleine Blechschäden. Doch gerade in diesen Fällen sind die Beteiligten immer wieder unsicher, wie sich der Schaden am einfachsten und gleichzeitig zuverlässig regeln lässt.

Hier helfen wir mit unserem neuen Service- unserer Unfall Assistance*. Sie erreichen uns rund um die Uhr. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Schaden­bearbeitung und leiten alle erforderlichen Hilfsmaß­nahmen ein. So haben Sie die Gewissheit: Ein einziger Anruf genügt und alles ist geregelt.

Für den Fall der Fälle sollten Sie im Handschuhfach Ihres PKW unser Renault Unfall-Set mit Kamera, Maßband und vielem, was Ihnen im Notfall hilft, vorfinden. Wenn nicht, sprechen Sie bitte Ihren Renault Partner an.

Wir machen das für Sie.

Gleich, welches Fabrikat Sie fahren - sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall haben, ist die Renault Unfall Assistance für Sie da: 24 Stunden lang, an 365 Tagen im Jahr, überall in Deutschland.




Unser Service-Center hilft Ihnen sofort kompetent weiter.*


. Schnelle und persönliche Hilfe bundesweit, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche

. Tipps und Hinweise zum Verhalten am Unfallort

. Organisation Abschleppen/Bergen zur nächsten Renault Werkstatt

. Organisation eines Renault oder Dacia Ersatzfahrzeuges

. Vermittlung eines Hotels, falls erforderlich

. Unterstützung bei der weiteren Schadenbearbeitung

Über Einzelheiten informiert Sie gerne Ihr teilnehmender Renault Vertragspartner. Diesen finden Sie im Internet unter www.renault.de in der Rubrik "Mobilität".

Rufnummer der Renault Unfall Assistance 01802 - 365 365 *



* 0,06 EUR/Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Sofern kein Versicherungsschutz für Abschleppen/Bergen besteht, übernimmt
Ihre Renault Werkstatt bei einem Folgeauftrag (Reparatur/NW-/GW-Kauf) diese Kosten für Sie.
Die Mietgebühr für Ersatzwagen ist kostenpflichtig, ebenso die Hotelunterkunft.






Das sollten Sie unbedingt wissen und beachten:

1. Leisten Sie erste Hilfe und sichern Sie die Unfall­stelle gegen drohende Gefahren ab (Warndreieck usw.)


2. Notieren Sie (Unfall-Set!)

. das amtliche Kennzeichen

. Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners

. Adressen von Zeugen

. gegebenenfalls den Namen und die Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten


3. Fotografieren Sie (Unfall-Set!)

den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritt usw. Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. Das Renault Unfall-Set enthält auch eine Einwegkamera. Deshalb sollten Sie das Renault Unfall-Set immer griffbereit im Handschuhfach haben.


4. Schadenfeststellung

Ihr Renault Partner sagt Ihnen vorher, was es nachher kostet. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, einen Sach­verständigen Ihrer Wahl zu beauftragen - ausgenommen sind jedoch Bagatell- (ca. 520-770 EUR) und Kasko­schäden. In diesen Fällen reicht als Schadennachweis häufig auch ein Kostenvoranschlag Ihrer Renault Werk­statt.


! Bestehen Sie in einer unklaren Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen. Bei Personenschäden müssen Sie in jedem Fall die Polizei rufen. Das Renault Unfall­Set beinhaltet einen europäischen Unfallberichtbogen, den Sie zur Schadenaufnahme nutzen sollten.

! Unsere Unfall Assistance hilft Ihnen auch bei der Suche nach der nächstgelegenen Renault Werkstatt.


5. Bestehen Sie darauf,

dass Ihr Renault zu Ihrer Markenwerkstatt transportiert und dort repariert wird. Denn: Wer kennt unsere Fahrzeuge besser als wir und hat das erforderliche Know­how und Werkzeug für eine sach- und fachgerechte Reparatur? So bleibt Ihr Fahrzeug genauso sicher wie zuvor.


6. Reparaturkosten-Übernahmeerklärung/ Sicherungsabtretung Damit Sie schnell und unkompliziert die Zahlungen abwickeln können, erhalten Sie in Ihrer Renault Werk­statt die Formulare "Reparaturkosten-Übernahmeerklä­rung" und/oder "Sicherungsabtretung". Bei Vorlage dieser Erklärungen zahlen die Versicherungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt aus. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie für die Reparaturkosten in Vor­leistung treten müssen.


! Versicherer haben in der Regel kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben.

! Beachten Sie, dass Sie beim Verkauf eines Unfallfahr­zeuges den Käufer über den Unfall aufklären müssen! Zur Dokumentation des Schadens kann ein Gutachten hilfreich sein. Auch hierbei hilft Ihnen unsere Unfall Assistance.



7. Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie im Haftpflichtfall grundsätzlich einen Miet­wagen beanspruchen. Das gilt nicht bei sehr geringem Fahrbedarf.

! Die Versicherungen ersetzen die Mietwagenkosten nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Vergleichen Sie deshalb im Vorfeld die Mietwagenpreise und informie­ren Sie sich darüber, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.

Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alter­nativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

! Im Kaskoschadenfall haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsaus­fallentschädigung. Ihre Renault oder Dacia Werkstatt stellt Ihnen aber gerne ein kostengünstiges Ersatz­fahrzeug zur Verfügung.

8. Merkantiler Minderwert

Dieser Minderwert entsteht durch die Reparatur Ihres Fahrzeuges. Auch wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde (Haftpflichtschaden), erzielt der reparierte Wagen beim Verkauf nur noch einen geringe­ren Erlös als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Minder­wert wird in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt.

Hilfe im Ausland

Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet im Ausland in einen Verkehrsunfall. Mit Inkrafttreten der 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie hat seit Januar 2003 jeder Versicherer in Europa in jedem Mitgliedsland Beauftragte für die Schadenregulierung benannt.


Alles, was Recht ist.

. Haftpflichtschaden

Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den es unfallbedingt erlitten hat.


. Kaskoschaden

Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versiche­rungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbeding­ten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng von den Schadener­satzansprüchen im Haftpflichtschadenfall zu unterschei­den sind. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Kaskobedingungen Ihrer Versicherung. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteili­gung zu tragen.


. Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wieder­herstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Total­schaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung wandelt sich dann in einen Anspruch auf Geldersatz. Technische Totalschäden kommen heute kaum noch vor, da fast alles reparabel ist.

Wenn Sie zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrs­unfalls werden, wenden Sie sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung des Schä­digers. Die jeweilige Adresse erfahren Sie beim Zentral­ruf der deutschen Versicherer unter 0180 - 25 0 26.

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